| Neue Domainrichtlinien bei der DENIC |
am 17. Oktober 2009 |
Die DENIC ändert die Spielregeln, bald gibt's die Möglichkeit auch Einstellige- und Zweistellige-, sowie Domains nur aus Ziffern zu ordern.
Für Domains unter der TLD .de gelten ab dem 23. Oktober 2009 folgende Regeln:
Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden.
Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben.
Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien.
Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig.
Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen.
Die Maximallänge einer Domain beträgt 63 Zeichen (bezogen auf den Domain-ACE) – jeweils exklusive .de.
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